Das Anne-Frank-Zentrum hat gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin eine Handreichung zum Umgang mit Antisemitismus in der Grundschule erstellt.
Bei der Antisemitismusprävention und -intervention in der Schule sind Schulen der Sekundarstufen I und II besonders gefordert. Aber antisemitisches Denken und Handeln ist auch in Schulen der Primarstufe präsent. Prävention und Intervention sind in den Jahrgängen 1–4 möglich, sinnvoll und auch nötig. Kinder im Grundschulalter verfügen über Empathie, Offenheit und Gerechtigkeitssinn. Sie können Zusammenhänge verstehen und frühzeitig vor antisemitischen Vorurteilen und Weltbildern geschützt werden. Die Handreichung bietet neben einem Informationsteil hilfreiche kindgemäße Materialien und Methoden, die unmittelbar umgesetzt werden können. Allerdings ist zu bedenken, dass die Grundschulzeit in Berlin bis zur 6. Klasse reicht und manche Materialien daher für unsere Grundschülerinnen und -schüler entwicklungsmäßig unpassend sind. Der Alltag von Jüdinnen und Juden in Berlin, die Auseinandersetzung mit antisemitischen Vorurteilen und Diskriminierung und die sensible Thematisierung des Holocaust sind die zentralen Themen der Handreichung. Filmtipps und Literaturhinweise ergänzen die wertvolle Sammlung und müssen natürlich an die Gegebenheiten vor Ort angepasst werden.
Die in der Handreichung aufgestellten pädagogischen Grundsätze sind in jedem Fall generell hilfreich und sollten beachtet werden:
· Die Perspektiven der Betroffenen von antisemitischer Diskriminierung und Gewalt müssen ernst genommen und die von Antisemitismus Betroffenen geschützt werden.
· Antisemitische Vorurteile müssen erkannt und ernst genommen werden. Antisemitischen Äußerungen muss aktiv widersprochen werden.
· Antisemitische Äußerungen und Diskriminierung müssen ernst genommen werden, ohne die Schülerinnen und Schüler zu stigmatisieren und pauschal zu verurteilen. Antisemitismus wird oft einseitig den als arabisch oder muslimisch gelesenen Schülerinnen und Schülern zugeschrieben, was eine erneute Diskriminierung zur Folge hat.
· Antisemitische Vorfälle im schulischen Rahmen müssen besprochen und bearbeitet werden, sowohl mit den Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Eltern als auch mit Erziehungsberechtigten und anderem (pädagogischem) Personal.