Kinderrechte in Bezug auf Religion
Die UN-Kinderrechtskonvention kann auf der Seite www.kinderrecht.de im Wortlaut nachgelesen werden:
Die UN-Kinderrechtskonvention bezieht sich im Artikel 14 zur Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit ausdrücklich auf den Bereich der Religion und der religiösen Bildung. Dort heißt es, dass jedes Kind das Recht hat, seine Religion frei zu leben.
Artikel 14 [Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit]
(1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
(2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
(1) Die Vertragsstaaten achten das Recht des Kindes auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
(2) Die Vertragsstaaten achten die Rechte und Pflichten der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds, das Kind bei der Ausübung dieses Rechts in einer seiner Entwicklung entsprechenden Weise zu leiten.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit oder Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
In dem Artikel 27 geht es um die spirituelle Entwicklung bei Kindern.
Artikel 27 [Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt]
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und sozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard an.
Im deutschen Text steht statt spiritueller Entwicklung „seelische Entwicklung“, in der englischen Originalversion steht jedoch ausdrücklich „spiritual development“.
1. States Parties recognize the right of every child to a standard of living adequate for the child's physical, mental, spiritual, moral and social development.
Quelle des englischen Textes: https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-rights-child
